AGB Verbraucher

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verbraucher (Stand Mai 2023)
A. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) ist.
(2) Der Abschnitt B der AGB enthält ergänzende Bestimmungen für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen.
(3) Der Abschnitt C der AGB enthält ergänzende Bestimmungen für Reparaturleistungen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf die DIN-Normen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form –) überlassen haben.
(2) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: „Unterlagen“) behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungs- rechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag uns nicht erteilt wird, uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
(3) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb angemessener Zeit nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) In unseren Preisen sind die Verpackungskosten und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten; Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen jedoch nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit Ihnen getroffen worden ist.
(2) Sofern wir mit dem Kunden nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, ist der vom Kunden geschuldete Preis ohne Abzug binnen 10 Tagen zu zahlen, nach Zugang unserer Rechnung beim Kunden und Lieferung der Ware.
(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§ 4 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
(1) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Zur Aufrechnung ist der Kunde auch berechtigt, wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend gemacht werden. Der Kunde darf sein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.
§ 5 Schadensersatzansprüche / Haftungsbegrenzung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.
Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich der gelieferten Ware ausdrücklich abgegeben haben. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt, und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von uns gelieferten Ware ein, so haften wir hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.
(2) Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wie z. B. die fristgemäße Lieferung der Ware), so ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.
(3) Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der vom Kunden gegen uns erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehendem Absatz 1.
§ 6 Datenschutz
(1) Alle personenbezogenen Kundendaten werden unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von uns gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Übertragung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten; der Kunde kann sein Verlangen per Post oder E- Mail an uns senden.
(2) Die personenbezogenen Daten des Kunden, ein-schließlich der Haus- und E-Mail-Adresse geben wir nicht ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Kunden an Dritte weiter. Der Kunde erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene im Sinne des BDSG, im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und im Rahmen der Auftragsbearbeitung und Vertragsdurchführung an beauftragte Dienstleister weitergegeben werden.
§ 7 Anzuwendendes Recht
Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
B. Besondere Bestimmungen für den Verkauf
§ 8 Lieferfristen und Lieferverzug
(1) Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
(2) Vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist kann der Kunde uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Vorbehaltlich der Einschränkungen nach
§ 5 haften wir dem Kunden gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder der Kunde infolge eines Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben, berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
(4) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dem Kunden dies zumutbar ist.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichts-vollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
§ 10 Mängelansprüche des Kunden
(1) Soweit die gelieferte Ware nicht den
a) subjektiven Anforderungen entspricht, d. h. nicht die zwischen dem Kunden und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, wie z. B. Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird,
b) objektiven Anforderungen entspricht, d. h. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet, oder nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist oder die der Kunde erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und/oder der öffentlichen Äußerungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden, oder nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, oder nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installations-anleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Kunde erwarten kann, oder
c) Montageanforderungen entspricht (sofern eine Montage durchzuführen ist),
so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet.
(2) In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind; insoweit stellen Abweichungen der gelieferten Ware auch keinen Mangel der objektiven Anforderungen der Ware im Sinne des vorstehenden Absatzes dar. Gleiches gilt, wenn wir mit dem Kunden ausdrücklich und gesondert eine Abweichung von den objektiven Anforderungen an die Ware vereinbart haben.
(3) Die Nacherfüllungspflicht trifft uns nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
(4) Die Nacherfüllung erfolgt nach der Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware (Nachlieferung). Dabei muss der Kunde uns die Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung stellen. Ferner muss der Kunde uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Der Kunde ist während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Preis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Preis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Der Kunde kann Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt sein Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.
C. Besondere Bestimmungen für Reparaturarbeiten
§ 11 Frist zur Durchführung der Reparatur
Soweit wir vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, sind diese Termine nicht verbindlich. Nicht zu vertreten haben wir insbesondere die Änderungen sowie das Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung o. a.) oder Verzögerungen von rechtzeitig bestellten Materialien, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
§ 12 Vergütung
(1) Wir sind berechtigt, dem Kunden den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann und es sich nicht um Gewährleistungsarbeiten handelt, soweit
a) der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
b) der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
c) der Auftrag während der Durchführung zurück-gezogen wurde;
d) die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhalts-elektronik nicht einwandfrei gegeben sind.
(2) Soweit im Rahmen von Reparaturaufträgen Leistungen nicht vom Auftrag umfasst sind oder von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann der Kunde ein Nachtragsangebot anfordern oder von uns abgegeben werden. Soweit das nicht geschieht, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen § 15 Abs. 3 VOB/B. Wir sind berechtigt, je nach Fortschritt der beauftragten Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten anzufordern bei Aufträgen, deren Ausführungen über einen Monat andauern. Der Kunde hat diese innerhalb von 10 Tagen nach Anforderung durch das Unternehmen zu leisten.
§ 13 Mängelansprüche des Kunden
(1) Teile oder Leistungen, welche wir dem Kunden mit einem Sach- oder Rechtsmangel verschaffen, werden wir nach unserer Wahl unentgeltlich nachbessern, neu liefern oder neu erbringen.
(2) Mängel sind schriftlich unverzüglich nach Erkennbarkeit für den Kunden mitzuteilen und zu bezeichnen.
(3) Der Kunde darf bei Mängelansprüchen Zahlungen zurückbehalten, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis stehen zum Umfang der Sachmängel. Hingegen hat der Kunde kein Zurückbehaltungsrecht, soweit die Mängelansprüche verjährt sind. Bei unberechtigten Mängelrügen sind wir befugt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
(4) Der Kunde hat zur Nacherfüllung eine angemessene Frist zu gewähren.
(5) Bei erfolgloser Nacherfüllung kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
(1) Soweit im Rahmen der Reparaturarbeiten Ersatzteile eingefügt werden oder andere nicht wesentliche Bestandteile, behalten wir uns das Eigentum an diesen Teilen bis zur Erfüllung aller Forderungen gegen den Kunden aus diesem Vertrag vor.
(2) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und haben wir deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, können wir den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eigenfügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Soweit die Reparatur beim Kunden erfolgt, hat er uns die Gelegenheit zu geben, bei ihm den Ausbau vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.